Oben gut drauf.DIE KOMBILÖSUNG BEWEGT MICH

03. März 2009

Sicherheit im Tunnel / Nutzen-Kosten-Indikator

Immer wieder kursieren in der Öffentlichkeit Behauptungen über die Sicherheit im Stadtbahntunnel. Die Karlsruher Schieneninfrastrukturgesellschaft (KASIG), die die Kombilösung bauen wird, hat aber jetzt klar festgestellt, dass sämtliche Planungen für den Stadtbahntunnel allen bundesweit gültigen Verordnungen und Richtlinien für den Bau und den Betrieb von Straßenbahnen entsprechen.

Denn nach den Regelwerken, die für Stadtbahntunnel Gültigkeit besitzen, ist ein Sicherheitsraum von mindestens 70 Zentimeter Breite und zwei Meter Höhe erforderlich. Allerdings darf die Breite bei runden Querschnitten bis auf eine Höhe von 30 Zentimetern über der Gehebene auf 60 Zentimeter eingeschränkt werden. Genau diese Vorgaben sind beim Stadtbahntunnel, der unter der Kaiserstraße und in Richtung Süden entstehen wird, eingehalten. Die Planungen der KASIG wurden daher auch von der zuständigen technischen Aufsicht genehmigt.

Die Planungen zur Kombilösung entsprechen auch noch in einem anderen wichtigen Punkt allen Vorgaben: Denn der Nutzen-Kosten-Indikator, der ein Maß für die Wirtschaftlichkeit darstellt, wird auch durch die aktualisierte Kostenschätzung vom November 2008 nur unwesentlich beeinflusst. Damit liegt er entgegen anderslautender Äußerungen nicht nahe bei 1,0. Die Systematik der so genannten Standardisierten Bewertung sieht nämlich für die Ermittlung von Nutzen und Kosten ein Bezugsjahr vor. Damit sollen konjunkturelle und inflationsbedingte Einflüsse ausgeblendet werden. Ohne diese Systematik hätte sich beispielsweise im vergangenen Jahr durch die hohen Benzinpreise ein erheblich höherer Nutzen errechnet. Auch das baden-württembergische Innenministerium hat auf eine Landtagsanfrage hin erklärt, dass das Land aufgrund der bisher bekannten Daten keine Veranlassung sieht, von seiner Förderzusage aus der abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung abzurücken.

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Unten gut voran.